Die Top 10 der häufigsten Abmahngründe - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Die Top 10 der häufigsten Abmahngründe

Lesen Sie die häufigsten Abmahngründe, denen sich Shopbetreiber ausgesetzt sehen. Wer hier auf der Hut ist, kann sein Abmahnrisiko merklich senken.

1. Veraltete Widerrufsbelehrung
Informieren Sie sich, ob Ihre Widerrufsbelehrung noch den aktuellen Standard erfüllt.

2. Fehlende oder falsch platzierte Grundpreise bei Ebay
Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, müssen mit einem Grundpreis versehen werden und zwar so, dass dieser auf den ersten Blick wahrgenommen werden kann. Das bedeutet für eBay Angebote: Der Grundpreis muss schon am Anfang der Ebay-Artikelüberschrift angeben werden, damit er in der Galerie- bzw. Kategorieübersicht angezeigt wird.

3. Werbung mit durchgestrichenen Preisen
Wird nicht deutlich, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht und von wem er gefordert wurde, ist dies irreführend. Zeitliche Begrenzungen des Angebots müssen erkennbar sein.

4. Falsche AGB-Klausel
Unter diesem Punkt findet sich eine ganze Sammlung von AGB-Klauseln, die unzulässig sind. AGB sind ein Minenfeld.

5. Unzulässige Werbung mit CE-Kennzeichen
Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätsmerkmal, sondern Voraussetzung dafür, dass die Ware überhaupt in Deutschland verkauft werden darf. Es ist daher unzulässig, hiermit zu werben und dabei den Eindruck zu erwecken, das CE-Kennzeichen sei ein besonderes Qualitätmerkmal. Es ist nämlich eine Selbstverständlichkeit.

6. Keine ausreichende Kennzeichnung
Energieverbrauch, Material- oder Gefahrenhinweise usw., usw. Es gibt abhängig vom verkauften Produkt vielerlei Kennzeichnungspflichten. Deren Nichteinhaltung wird von der Konkurrenz überwacht.und führt zu Abmahnungen.

7. Fehlende Versandkosten-Angaben für Lieferungen ins Ausland
Auch die Kosten für den Auslandsversand müssen konkret angegeben werden.

8. Verstoß gegen das ElektroG
Jeder Hersteller und auch jeder Importeur, der in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen will, muss sich bei der Stiftung EAR registrieren. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann abgemahnt werden.

9. Verstöße beim Verkauf über Amazon
Die Plattform Amazon hat ihre ganz eigenen Regeln und oft ist das, was bei Amazon ganz “normal” ist, völlig rechtswidrig. Amazon scheint es egal zu sein, die Händler zahlen den Preis.

10. Unerwünschte Werbung
Unverlangte Faxwerbung blockiert den Telefonanschluss für Anfragen von Kunden und Geschäftspartnern. Zudem kostet sie unnötig Papier und Toner. Allen Formen des Werbemissbrauchs ist gemeinsam, dass ihre Beseitigung Arbeitszeit kostet. Gleiches gilt etwa für unverlangte Werbeanrufe. Solche unverlangte Werbung ist einfach nur ärgerlich und jedes Unternehmen sollte den Stil besitzen, so etwas zu unterlassen. Sonst hagelt es Abmahnungen. Halten Sie sich lieber an die gute alte Briefwerbung.