Linking und Framing - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Linking und Framing

Das Setzen von Links gehört zum Wesen des Internets. Dennoch können sich auch beim Linking rechtliche Probleme ergeben. Neben dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht kommen insbesondere Markenrechtsverletzungen in Betracht.

Wenn eine Internetseite mithilfe eines einfachen Surface Links auf eine andere Webseite verweist, ist dies rechtlich in aller Regel unproblematisch.

Problematischer sind Deep Links. Hierunter versteht man die Verweisung eines Anbieters unter Umgehung der Homepage unmittelbar auf eine tiefer liegende Seite einer fremden Website. In bestimmten Konstellationen kann dies wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen. Insbesondere dann, wenn ein Konkurrent einen Deeplink auf eine Unterseite seines Wettbewerbers setzt und dessen Werbung, die nach der Struktur der Website vorgeschaltet wäre, umgeht. Dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für Suchmaschinen, da ihnen nach der Rechtsprechung eine Schlüsselfunktion für das Funktionieren des Internets zukommt und ihre Arbeitsweise daher als grundsätzlich zulässige Auswertung von Datenbanken angesehen wird.

Wenn anstatt eines Linktextes ein fremdes Logo verwendet wird, kommen bereits markenrechtliche Ansprüche des Logoinhabers in Betracht. Dies gilt für alle Arten von Links. Bei der Verwendung fremder Kennzeichen, die sich nicht auf einen einfachen Linktext beschränkt, ist daher immer Vorsicht geboten.

Grundsätzlich problematisch ist das so genannte Framing. Dabei werden die Inhalte fremder Websites in die eigene Seite eingebunden. Auf diese Weise werden die fremden Inhalte gleichsam zum Teil des eigenen Internetangebotes. Rechtlich betrachtet ist das Framing mit dem Kopieren fremder Inhalte gleichzusetzen, was erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn auf diese Weise Marken mit übernommen werden, kann in dem Framing eine Markenrechtsverletzung liegen. Zusätzlich sind urheberrechtliche Ansprüche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche denkbar. Ohne entsprechende rechtliche Prüfung und/oder eine entsprechende Einwilligung sollte von einer Einbindung fremder Inhalte in den eigenen Internetauftritt strikt abgesehen werden.