Internetmobbing - Cybermobbing - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Internetmobbing - Cybermobbing

Das Internet bringt eine neue Form des Mobbings hervor. Das sog. Internetmobbing oder Cybermobbing. Dabei werden Mitmenschen in Internetforen und Blogs beleidigt und gedemütigt.

Sind auch Sie Opfer von Cybermobbing? Wir helfen Ihnen! Die erste Einschätzung ist kostenfrei. Unsere bundesweite Hotline: 0431 9902 9296.

Zunächst vornehmlich unter Jugendlichen, nunmehr quer durch alle Bevölkerungsschichten hat sich die Unsitte durchgesetzt, andere Menschen, aus welchen Motiven auch immer, öffentlich bloßzustellen. Die zahlreichen Internetforen, Bewertungsportale, Blogs und Videoplattformen eröffnen den Tätern alle Möglichkeiten, den Ruf von Kollegen, Nachbarn, Ex-Partnern, Lehrern und Mitschülern zu ruinieren.

So werden auf entsprechenden Internetplattformen Hassparolen veröffentlicht, gezielte Beleidigungen lanciert, brüskierende Fotos veröffentlicht und vieles mehr. Die “Kreativität” der Täter kennt kaum Grenzen.

Für die Mobbing-Opfer bedeutet dies in der Regel eine ganz erhebliche psychische Belastung.

Wer von solchen Attacken betroffen ist, sollte unbedingt in die Offensive gehen. Beleidgungen, Schmähkritik und unwahre Tatsachen öffentlich zu äußern, ist rechtswidrig. Hiergegen kann das Opfer sich zivilrechtlich wehren. Es kann den Täter abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen, um zukünftige Angriffe zu verhindern . Zudem hat das Opfer Anspruch auf Löschung bereits veröffentlichter rechtswidriger Äußerungen. Die Kosten der Rechtsverfolgung muss der Täter erstatten.

Bei besonders rufschädigenden Äußerungen kann das Opfer zusätzlich einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen.

Wenn Bilder des Opfers ohne dessen Einverständnis veröffentlicht worden sind, kann sich der Betroffene auf sein Recht am eigenen Bild berufen.

Beleidigungen sind zudem strafbar. Das Opfer kann folglich sogar Strafanzeige erstatten.

In einigen Fällen ist der Täter nicht zweifelsfrei zu identifizieren, weil besonders perfide Zeitgenossen unter einem Nickname (Pseudonym) auf Internetplattformen agieren. Hier kann der Täter oftmals mithilfe der Staatsanwaltschaft über die Nutzerdaten des Betreibers ermittelt werden.

Parallel besteht ein Löschungsanspruch auch gegen den Betreiber der Plattform. Dieser hat auch im zumutbaren Rahmen dafür zu sorgen, dass zukünftige Angriffe auf das Opfer verhindert werden. Beispielsweise kann er verpflichtet sein, den entsprechenden Nutzer von seiner Plattform auszuschließen.

Den Gerichten ist die besondere Problematik des Cyber-Mobbings durchaus bekannt. Schneidige Urteile finden sich zuhauf. Daher ist die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gegen die Täter erfolgversprechend. Vorausgehen muss natürlich eine einzelfallbezogene rechtliche Prüfung der einzelnen Behauptungen über das Opfer.

Es gilt also zu handeln, anstatt sich mit der Opferrolle abzufinden.