Filesharing – Keine Gewerbsmäßigkeit bei nur einem Album – Landgericht Kiel, Beschluß vom 2. September 2009, Aktenzeichen 2 O 221/09
Das LG Kiel bleibt seiner Rechtsprechung treu, nach der ein einmaliges Herunter- und Hochladen von Dateien allein unter dem Gesichtspunkt der Anzahl der Rechtsverletzungen nie ein „gewerbliches Ausmaß“ begründen kann. Diese Rechtsprechung ist wenig überzeugend, wird von anderen Gerichten nicht geteilt und insbesondere in der folgenden Instanz vom OLG Schleswig wieder aufgehoben. Weshalb das Kieler Landgericht dennoch an seiner Meinung festhält, erschließt sich nicht.
Vorliegend ging es um die Frage eines Auskunftsanspruchs des Rechteinhabers, dessen Voraussetzung das gewerbliche Ausmaß der Urheberrechtsverletzung ist.
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Der Verbraucherbegriff im Fernabsatzrecht; BGH, Urteil v. 30.09.2009 – Az.: VIII ZR 7/09
Der Bundesgerichtshof beantwortet in dieser Entscheidung die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer, der Dinge für seine privaten Zwecke kauft, dabei aber seinen Unternehmenssitz als Rechnungs- und Lieferadresse angibt, dennoch als Verbraucher anzusehen ist.
Konkret ging es um die Frage, ob einer Anwältin, die Lampen für ihren Privatgebrauch bei einem Online-Händler bestellt hat und dabei ihre Kanzleiadresse als Lieferanschrift angegeben hat, dennoch ein Widerrufsrecht zusteht.
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bejaht. Der Lampenkauf sei der Kauf einer Privatperson, weil die Anwältin diese Lampen eben für sich privat bestellt hat und nicht für ihre Büroräume. Die Tatsache, dass sie die Kanzleianschrift als Lieferadresse angegeben hat, ändere an dieser Rechtslage nichts. Grundsätzlich sei immer davon auszugehen, dass ein Käufer privat als Verbraucher handelt. Nur dann, wenn bestimmte Umstände zwingend den Schluss zulassen, dass es sich um ein Geschäft im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit handelt, sei diese Vermutung widerlegt. Die Angabe einer Anwaltskanzlei als Lieferadresse lasse diesen zwingenden Schluss jedoch noch nicht zu.
Dieses Urteil ist wenig überzeugend. Da ein Verkäufer nicht erkennen kann, welchen Zweck ein Käufer verfolgt, muss er sich bei der Beurteilung der Frage, ob sein Gegenüber ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist, auf die äußeren Umstände verlassen können. Wenn die Ware an ein Unternehmen geliefert werden soll, spricht objektiv alles dafür, dass der Käufer kein Verbraucher ist. Dennoch soll er sich laut Bundesgerichtshof auf die Verbaucherrechte berufen können.
Als Fazit dieser Entscheidung muss man Online-Händlern leider raten, im Zweifel immer die Verbraucherrechte zu gewähren, um Prozesse zu vermeiden. Diese irrationale Ausweitung von Verbraucherrechten kostet den Handel Zeit und Geld. Für Kaufleute wird die Rechtslage immer schwerer zu durchschauen. Ein weiter höchstrichterlicher Beitrag zur Rechtsunsicherheit.
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05. Dezember 2009
Spamverbot umfasst alle Emailadressen eines Unternehmens, LG Berlin, Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az. 15 T 7/09
Das LG Berlin stärkt ein weiteres Mal die Rechte der Empfänger unverlangter Emailwerbung. Wenn ein Unternehmen eine Spam-Email erhät, die an eine Emailadresse des Unternehmens addressiert war, erstreckt sich der daraus resultierende Unterlassungsanspruch dennoch auf alle Emailadressen, die das Unternehmen verwendet.
Das hat erhebliche Auswirkungen: Unterlassungserklärungen sind derart zu formulieren, dass sie jeglichen Email-Spam an das betroffene Unternehmen umfassen, also alle Emailadressen einschließen. Daraus resultiert eine ganz erhebliche Gefahr zukünftiger Verstöße, die zu einer hohen Vertragsstrafezahlung zugunsten des angeschriebenen Unternehmens führen. Wenn nämlich in Zukunft wieder unverlangte Werbung verschickt wird, diese jedoch an eine andere Emailadresse des selben Unternehmens gerichtet wurde, liegt bereits ein Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung vor.
Das LG Berlin hat diese Gefahr auch erkannt, jedoch klargestellt, dass die Gefahr der Verwirkung der Vertragsstrafe nur dann besteht, wenn wieder unverlangt Emailwerbung verschickt wird. Wer sich also rechtswidrig verhält, muss mit diesem Risiko leben.
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21. November 2009
Namensnennung eines Gutachters auf kritischer Internetseite unzulässig, LG Hamburg, Urteil vom 5. August 2009, Az. 325 O 9/09
Das LG Hamburg entschied im konkreten Fall, dass die Nennung eines bestimmten Namens (hier eines medizinischen Gutachters) auf einer kritischen Internetseite (hier falschgutachter.info) unzulässig ist. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegt in diesem Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die Anonymität einer Person. Wer sein Fachwissen im Rahmen eines Rechtsstreites zur Verfügung stellt, stellt seine Ansicht damit noch nicht zur öffentlichen Diskussion. Das Recht auf Anonymität besteht damit weiter und überwiegt sogar das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Fazit: Hier liegt ein weiteres Urteil vor, das klarstellt, wie problematisch es ist, Menschen namentlich auf Internetseiten “an den Pranger zu stellen”.
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15. November 2009
Bildveröffentlichung in Personensuchmaschine ist ohne Einwilligung rechtswidrig, LG Köln, Urteil vom 17. Juni 2009, Az.: 28 O 662/08
DAs LG Köln nimmt Stellung zu der Frage der Haftung für “Embedded-Inhalte”, die im Web 2.0 immer relevater geworden sind. Es handelt sich dabei um die Inhalte von Links einer anderen Website, die nicht nur verlinkt werden, sondern deren Inhalt – hier ein Bild des Klägers – auf der verlinkenden Seite bereits angezeigt werden.
Der Kläger war der Ansicht, es handele sich bei dieser Technik nicht um einen bloßen Link auf die Seite, der er die Veröffentlichung seines Bilder erlaubt hat, sondern vielmehr um eine neue, eigenständige Veröffentlichung in der Personensuchmaschine der Beklagten. Er bekam Recht. Wer nicht nur auf externe Inhalte verlinkt, sondern diese Inhalte auf seiner eigenen Seite sichtbar werden läßt, muss sich so behandeln lassen, als ob es sich um eigene Inhalte seiner Website handelt.
Da die Veröffentlichung des Bildes des Klägers dessen Recht am eigenen Bild verletzte, waren die Beklagten zur zukünftigen Unterlassung verpflichtet.
Ein Urteil, das in der Sache richtig ist und dabei enorme Auswirkungen hat. Es stellt die Funktionsweise von Suchmaschinen in Frage, die fremde Inhalte zusammenfassend bereits selbst darstellen.
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26. Oktober 2009
Markenrecht: Nur private Nutzung einer Domain trotz Einbindung eines Online-Dienstes, der über Bannerwerbung finanziert wurde, LG München I, Urteil vom 28.11.2007 – 1HK O 22408/06 – studi.de
Das LG München I mochte im vorliegenden Fall einer mit einer Marke kollidierenden Domain keine Verwendung im geschäftlichen Verkehr erkennen, obwohl ein über eine Bannerwerbung finanzierter Online-Service angeboten wurde. Da bei der rein privaten Nutzung einer Domain markenrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind, konnte dem Beklagten also keine Markenverletzung zum Vorwurf gemacht werden.
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16. Oktober 2009
Keine Haftung einer Foto Community bei der bloßen Vermittlung von Nutzungsrechten; OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009
Das OLG Zweibrücken urteilte, dass es für die Frage der Haftung des Plattformbetreibers entscheidend darauf ankommt, ob dieser sich die angebotenen Bilder zueigen macht. Tut er dies nicht, greift zu seinen Gunsten das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes. Und so lag der Fall hier. Laut seinen AGB hat der Betreiber nicht selbst Nutzungsrechte im Wege einer Lizenz vergeben, sondern ist lediglich als Vermitler zwischen dem Kunden und dem Rechteinhaber aufgetreten. Durch eine solche Vermittlertätigkeit macht sich der Betreiber aber nicht das Bildmaterial zueigen und haftet somit nicht.
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16. Oktober 2009
Selbst für ein unbedeutendes Unternehmen sind 200 Abmahnungen in kurzer Zeit nicht rechtsmissbräuchlich, OLG Frankfurt a. M., AZ 6 U 129/06
Dieses so richtungsweisende wie richtige Urteil des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main stellt ein weiteres Mal klar, dass viele Rechtsverstöße auch viele Abmahnungen zur Foge haben dürfen.
Auch einem kleinen Unternehmen mit nur geringen Umsätzen kann es demnach nicht verwehrt werden, sich gegen die Wettbewerbsverstöße der Konkurrenz zu wehren. Dies auch 200fach in kurzer Zeit.
Das Gericht erkennt, dass es die Rechtsverstöße der Konkurrenz sind, die eine Abmahnung provoziert haben. Es ist das Recht eines jeden Unternehmers, sich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr zu setzen.
Dabei kann es keine entscheidende Rolle spielen, dass das Unternehmen, das abmahnt, nur vergleichsweise klein ist. Dem deutschen Recht ist nämlich der Grundsatz fremd, dass nur finanzstarke Kläger ein Recht auf Chancengleichheit und Gerechtigkeit haben und Händlern mit kleinem Budget ein effektiver Rechtsschutz versagt bleibt.
Diese Tatsache haben vereinzelte Landgerichte, denen die Dogmatik des Wettbewerbsrechtes zeitweise in schockierender Weise verborgen blieb, in jüngster Zeit ignoriert. Besonders hervorzuheben ist dabei eine Entscheidung des LG Stade, die glücklicherweise von dem Oberlandesgericht in Celle kassiert wurde.
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09. Oktober 2009
Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrung ist unzulässig, EuGH, Urteil vom 3. September 2009
Der EuGH hat bestätigt, was RA Lutz Schroeder bereits seit einiger Zeit in seiner Beratungspraxis problematisiert hat: Die pauschale Wertersatzklausel in der Widerrufsbelehrung von Online-Händlern ist unzulässig. Lange war diskutiert worden, ob ein Online-Händler pauschal festlegen darf, dass der Kunde nach seinem Widerruf einen Ersatz für die Nutzung der Ware leisten muss. In den meisten Widerrufsbelehrungen findet sich diese Klausel! Nun stellt der EuGH klar: Ein solcher Wertersatz kann nicht in der Widerrufsbelehrung pauschal vereinbart werden. Die entsprechende Klausel ist unzulässig. Allenfalls sei es möglich, einen Wertersatz zu verlangen, wenn der Kunde die Nutzung in einer Art und Weise erlangt hat, die gegen Treu und Glauben verstößt oder ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung vorliegt. Hier sei jedoch die nationale Rechtsprechung gefragt, dies zu beurteilen.
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22. September 2009
Haftung von Webhostern für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, LG Hamburg, Urteil vom 31.07.2009
Dieses Urteil stellt ein weiteres Mal klar, dass Webhoster für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften können.
In diesem Fall ging es um die Veröffentlichung eines Urteils. Diese hat das Gericht als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beroffenen Prozesspartei angesehen, weil die Urteilsveröffentlichung dem Zweck diene, den in dem veröffentlichten Urteil unterlegenen Kläger an den Pranger zu stellen.
Hierfür hafte der Webhoster, weil ihm von dem Kläger mitgeteilt worden war, dass er sich durch die Veröffentlichung in seinen Rechten verletzt sieht, der Webhoster daraufhin das Urteil jedoch nicht entfernt hat.
Insbesondere unterstreicht das Gericht, dass den Provider keine weitergehenden Prüfungspflichten trafen, weil es vorliegend um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes ging, nicht um einen Unterlassungsanspruch.
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16. September 2009
Haftung für Angebote, die ohne eigenes Wissen auf Internetplattformen veröffentlicht wurden, OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2009
Wer Angebote im Internet veröffentlicht, die nicht die gesetzlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung etc. erfüllen, kann nicht einwenden, dies sei ihm technisch nicht möglich gewesen.
Auch Seiten, die für die Darstellung auf Mobiltelefonen optimiert, das bedeutet verkürzt, wurden, müssen alle geforderten Angaben enthalten.
Interessantes Detail dieses Urteils: Das betroffene Unternehmen wußte nicht einmal, dass seine Angebote in verkürzter Form auf einer Plattform veröffentlicht wurden, die für Handys optimiert worden war. Es hat aber nach der Kenntniserlangung nicht sofort für die Löschung der Angebote gesorgt. Aus diesem Grund wurde es dennoch zur Unterlassung verurteilt.
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11. September 2009
Konkretisierung der Anforderungen der Preisangabenverordnung, BGH, Urteil vom 26. Februar 2009
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen der Preisangabenverordnung konkretisiert. Leitsätze:
a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
b) Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 – Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 – Versandkosten).
c) Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.
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09. September 2009
Werbung mit einer Echtheitsgarantie ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten, LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009
Bei eBay werden auch Fälschungen gehandelt. Daher sind redliche Händler von Markenware versucht, ihren Kunden die Echtheit ihrer Ware zu versichern. Wer aber damit wirbt, er handele nur echte Markenware, keine Fälschungen, wirbt wettbewerbswidrig und setzt sich der Gefahr aus, von Konkurrenten dafür belangt zu werden.
Das Wettbewerbsrecht verbietet es, Selbstverständlichkeiten als besonderen Vorzug des eigenen Angebotes anzupreisen. Auch wenn bei eBay Fälschungen gehandelt werden, sollte es für jeden redlichen Händler selbstverständlich sein, dass er selbst nur echte Markenware anbietet. Von diesem redlichen Händler geht die Rechtsprechung aus.
Daher ist äußerste Vorsicht immer dann geboten, wenn man in seiner Werbung Eigenschaften des eigenen Angebotes herausstreicht, die für den ehrlichen Kaufmann nichts besonderes sein sollten.
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08. September 2009
Eigene Bewerbungsfotos dürfen nicht ins Internet, LG Köln, Urteil v. 20.12.2006, 20 O 468/06
Das LG Köln stellt hier klar, was nur auf den ersten Blick überrascht: Wer bei einem Fotografen Bilder von sich machen läßt und dann Abzüge erwirbt, darf diese Bilder nicht ohne weiteres im Internet veröffentlichen. Auch wenn es sich um Bilder von einem selbst handelt, bleibt der Fotograf der Urheber. Und der Urheber muss jede Nutzung explizit erlauben. Bei Bewerbungsfotos erstreckt sich die Erlaubnis regelmäßig auf die typische – schriftliche – Bewerbung. Eine Veröffentlichung im Internet ist eine davon abweichende Nutzung, die einer gesonderten Erlaubnis bedarf.
Wer also Wert darauf legt, seine Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollte sich dieses Nutzungsrecht explizit und schriftlich einräumen lassen.
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07. September 2009
Filesharing; Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten gegen den Provider, LG Köln
Das LG Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Accessprovider verpfichtet ist, die persönlichen Daten eines Nutzers einer Internettauschbörse an den Rechteinhaber herauszugeben. Diese Frage ist von großer Bedeutung, weil der Inhaber der Rechte von Filmen und Musiktiteln die Nutzer einer Tauschbörse, die illegales Filesharing betreiben, nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn er deren Namen und Anschrift kennt.
Voraussetzung für die Datenweitergabe sei, dass das Filesharing eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung darstellt.
Das Gericht vertritt hier die Auffassung, dass eine Gewerblichkeit bereits dadurch begründet wird, dass ein bestimmter Film noch neu (kürzer als 6 Monate) auf dem Markt ist, der Film also besonders aktuell sei. Dadurch werde das Vermarktungsinteresse des Rechteinhabers besonders stark beeinträchtigt, was eine Gewerblichkeit der Urheberrechtsverletzung bereits begründe.
Es verurteilte den Accessprovider mit Blick auf die aktuellen Filme zur Herausgabe der persönlichen Daten.
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04. September 2009
Markenverletzung durch Meta-Tags; BGH, Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03
In dieser viel beachteten Entscheidung legte der BGH fest, dass die Verwendung von geschützten Begriffen in Meta-Tags eine Markenverletzung ist. Dies ist insofern richtungweisend, als Meta-Tags für den Nutzer unsichtbar sind. Sie tauchen nur im Quellcode der Seite auf. Jedoch, so der BGH, beeinflussen sie die Auffindbarkeit der Seite in Suchmaschinen. Dies reiche aus, um eine markenmäßige Verwendung zu bejahen.
Das Urteil trägt dazu bei, die Rechtsprechung an die spezifischen Problemkreise der Markenverwendung im Internet anzupassen und ist daher sehr zu begrüßen.
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03. September 2009
Lizenzgebühr- Bilderklau bei eBay; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.05.2009 - Az. 6 U 37/08
Bei der Ermittlung der fiktiven Lizenzgebühr kann auch zu berücksichtigen sein, dass der Lichtbildner bzw. Rechteinhaber und der Verletzer Konkurrenten und Wettbewerber beim Absatz der auf den verwendeten Bildern abgebildeten Produkte sind und daher die Einräumung von Nutzungsrechten an zur Werbung verwendeten Produktbildern für beide Parteien eine größere Bedeutung hat.
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31. August 2009
E-Mail-Werbung II; BGH, Beschluss vom 20.05.2009 – Az. I ZR 218/07
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
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31. August 2009