Abmahnung der gat GmbH über Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen wegen veralteter Widerrufsbelehrung - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Abmahnung der gat GmbH über Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen wegen veralteter Widerrufsbelehrung

Die gat GmbH (mmoshops.de) versendet derzeit Abmahnungen an Shopbetreiber und rügt darin die angeblich falsche, weil veraltete, Widerrufsbelehrung. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie der Ersatz von Anwaltskosten i. H. v. 887,03 €.

Diese Kosten sollen laut der Kanzlei Schwerin & Weise-Ettinghausen entstanden sein, weil der Streitwert der Abmahnung bei (sportlichen) 10.000,00 € liege. Gerichte sind in der Vergangenheit dazu übergegangen, Streitwerte bei Bagatellverstößen wie veralteten Widerrufsbelehrungen niedriger anzusetzen. Hier ergibt sich also eine Verteidigungsmöglichkeit.

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