Parknotruf GmbH - parknotruf.de - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Parknotruf GmbH - parknotruf.de

Die Parknotruf GmbH aus Kiel bietet unter www.parknotruf.de eine App an, mit der Besitzer von Privatparkplätzen ohne in Vorleistung gehen zu müssen Falschparker von ihrem Grund und Boden entfernen lassen können.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder hat die Parknotruf GmbH in hunderten Fällen gerichtlich vertreten. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Ansprüche der Parknotruf GmbH sind berechtigt. Dies wurde vielfach gerichtlich bestätigt.

Leider finden sich im Netz Berichte über ein Urteil, in welchem das AG Hamburg Barmbek eine Klage der Parknotruf GmbH vor Jahren zurückgewiesen hat. Dieses Urteil ist ein Ausreißer und selbst das AG Hamburg Barmbek vertritt diese Rechtsansicht aktuell nicht mehr.

Das AG Hamburg Barmbek war rechtsirrig der Ansicht, die Abtretung der Ansprüche des Parkplatzbesitzers an die Parknotruf GmbH sei unwirksam. Dieser falschen Rechtsansicht sind in der Folge viele Amtsgerichte entgegengetreten.

Zuletzt hat das Oberlandesgericht Schleswig die Sache in einem Beschluss geklärt, indem es feststellte:

“Auch im Hinblick auf die Abtretung sieht der Senat keine Veranlassung, deren Rechtswirksamkeit in Zweifel zu ziehen”. Mit weiteren Ausführungen: OLG Schleswig, Beschluss vom 07.07.2025, 18 U 5/25.

Das Oberlandesgericht stellte zunächst fest, dass die Parknotruf GmbH weder eine erlaubnispflichtige Inkassodienstleistung, noch eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung betreibt. Es liege zudem kein Fall einer Vorausabtretung vor und die abgetretene Forderung sei auch ausreichend bestimmt.

Insgesamt hat das Oberlandesgericht Schleswig festgestellt, dass der Parknotruf GmbH die von ihr geltend gemachten Ansprüche gegen den Falschparker zustanden.

Wer also darauf vertraut, sich gerichtlich gegen die Ansprüche der Parknotruf GmbH zu verteidigen, indem er auf das AG Hamburg Barmbek verweist, wird eine kostspielige Überraschung erleben.

Es ist vor diesem Hintergrund ausgesprochen bedauerlich, dass es Rechtsanwälte gibt, die um Mandate gegen die Parknotruf GmbH werben, indem sie ihren Mandanten falsche Hoffnungen machen. Das führt dazu, dass die von diesen Anwälten vertretenen Falschparker zusätzlich zu der ursprünglichen Forderung ganz erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen haben. Das ist keine fachgerechte anwaltliche Beratung.

Beispielhafte Urteile zu Klagen der Parknotruf GmbH finden Sie hier:

Amtsgericht Hannover | Az.: 428 C 7144/22

Amtsgericht Bremen | Az.: 23 C 68/22

Amtsgericht Wiesbaden | Az.: 93 C 2379/20 (77)

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek | Az.: 716a C 58/23