Designschutz - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Geschmacksmuster - Designschutz

Das Design eines Produktes ist ein gewichtiger Faktor für den Markterfolg. In vielen Bereichen fällt die Kaufentscheidung des Kunden nicht aufgrund rationaler Abwägung technischer Vor- und Nachteile. Wenn das Design das ästhetische Empfinden anspricht, ist dies oft ausschlaggebender als alle technischen Vorzüge. Das Design eines Produktes repräsentiert eine Stilentscheidung seines Käufers.

Ein bestimmtes Produktdesign wird durch ein entsprechendes Geschmacksmuster geschützt. Es sichert dem Inhaber die Rechte an der Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses.

Das Geschmacksmuster schützt im Regelfall dreidimensionale Gegenstände wie Möbel, Haushaltsgegenstände, technische Geräte, Fahrzeuge oder Spielzeug. Aber auch zweidimensionale Muster wie Textilien, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons können als Geschmacksmuster angemeldet werden. Sogar die Form von Dachziegeln ist bereits als Geschmacksmuster geschützt worden.