Presserecht - Öffentliche Behauptungen - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Öffentliche Behauptungen

Mit dem verstärkten Aufkommen von Meinungsforen und Bewertungsportalen im Internet sehen sich viele Unternehmen und Privatpersonen negativen öffentlichen Behauptungen über sich selbst ausgesetzt.

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Abwertende Berichte im Internet haben einen großen Einfluss darauf, wie der Betroffene zukünftig wahrgenommen wird. Ein effektiv platzierter Verriss eines einzigen unzufriedenen Kunden kann dem Ruf von Unternehmen und Selbständigen ganz erheblichen Schaden zufügen. Oft haben Meinungsforen nämlich ein deutlich besseres Ranking in Suchmaschinen, als der Internetauftritt des Betroffenen selbst. Potentielle Kunden, die sich über den Betroffenen informieren wollen, nehmen dann die schlechte Bewertung eines Einzelnen zur Kenntnis, bevor sie überhaupt die Internetseite des Anbieters erreichen.

Internetforen sind jedoch kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die Grenzen des Presserechts. Unwahre Tatsachenbehauptungen dürfen daher auch im Internet nicht veröffentlicht werden. Meinungsäußerungen sind dann nicht zulässig, wenn sie über die Maßen unsachlich, herabsetzend oder gar beleidigend sind.

Besonders kritisch sind Äußerungen eines gewerblichen Anbieters über seine Konkurrenten zu sehen. Hier steht das Wettbewerbsrecht dem Presserecht zur Seite. Konkurrenten dürfen nur in bestimmten Konstellationen kritisch über einander berichten. Hier sind besondere Sorgfaltsmaßstäbe zu beachten. In vielen Fällen sind solche kritischen Berichte bereits wettbewerbswidrig.

Wer von abwertenden Berichterstattungen – gleich ob im Internet oder in Printmedien – betroffen ist, sollte dies nicht ignorieren, sondern prüfen, ob dagegen vorgegangen werden kann. Wer nämlich ungerechtfertigte Kritik einfach ignoriert, muss damit rechnen, dass die Behauptungen Eingang in weitere Internetforen finden. Auf diese Weise kann ein zuverlässiges und zuvorkommendes Unternehmen schnell zu Unrecht in Verruf kommen.