Urheberrecht - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers vor der unrechtmäßigen Nutzung Dritter. Durch das Urheberrecht sind Werke unterschiedlichster Art und Form geschützt. Die wichtigsten Werkformen des Urheberrechts sind Fotografien, Texte, Filmsequenzen, Grafiken und Musik.

Beim Internethandel sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Insbesondere im Rahmen des Onlinehandels bei eBay und in Webshops werden Produktfotografien und aufwändige Angebotsbeschreibungen von Konkurrenten reihenweise ungefragt kopiert. Dies verletzt das Urheberrecht an den Werken.

Der Urheber kann sich jedoch wirksam gegen solche Verletzungen seines Urheberrechts verteidigen. Er kann von dem Urheberrechtsverletzer die Unterlassung verlangen und dabei auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen. Ggf. stehen ihm auch urheberrechtliche Auskunfts- und Vernichtungsansprüche zur Seite.

Zusätzlich gewährt das Urheberrecht einen Anspruch auf die Vergütung der unerlaubten Nutzung. Die Berechnung dieser urheberrechtlichen Straflizenz erfolgt nach den gängigen Vergütungssystemen der einschlägigen Berufsverbände. Zusätzlich erkennt die Rechtsprechung an, dass in Fällen von Verstößen gegen das Urheberrecht gewisse Strafzuschläge an den Urheber zu zahlen sind. Mehrere hundert Euro sind keine Seltenheit.

Die Kanzlei Schroeder konnte schon vielen Urhebern zur Durchsetzung ihrer Urheberrechte verhelfen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit im Urheberrecht liegt auf der Ahndung von Verletzungen des Urheberrechts an Bildern und Texten.